Mit 70 Millionen Euro fördert das Land die Anschaffung von mobilen Luftfiltern und CO2-Sensoren. Diese können dazu beitragen, das Infektionsgeschehen in Schulen und in Kindertageseinrichtungen so gering wie möglich zu halten.
Danach werden Meldungen für CO2-Sensoren berücksichtigt. Meldungen der Träger bezüglich Raumluftfiltergeräte für Räume, deren Lüftungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt sind und von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden, werden erst in dem zweiten Meldezeitraum ab dem 23. August 2021 berücksichtigt, wobei weiterhin die anderen Fördertatbestände bevorzugt werden. Mit Beginn des dritten Meldezeitraums ab dem 20. September 2021 bis längstens zum 20. Dezember 2021 kommen dann alle Anträge in einem so genannten Windhundverfahren zum Zug, solange Mittel aus dem Programm zur Verfügung stehen.